200+ Kanzleien und Mandate vertrauen bereits auf uns

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das normale ChatGPT ist tabu: Mandantendaten dürfen nicht in OpenAI-Konten eingegeben werden, solange keine §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung besteht. Diese ist mit OpenAI für Kanzleien nicht verhandelbar.

  • DSGVO reicht nicht: Ein AVV regelt den Datenschutz, ersetzt aber nicht die strafrechtlich erforderliche Verschwiegenheitsvereinbarung nach §203 StGB. Beides muss separat erfüllt sein.

  • Vertragslücke statt Techniklücke: Generische KI-Tools scheitern nicht an schlechter Technologie, sondern an einer Vertragsgrundlage, die für einzelne Kanzleien schlicht nicht herstellbar ist.

  • Kanzleitaugliche KI braucht drei Bausteine: Serverstandort Deutschland, §203-konforme Zusatzvereinbarung und vertraglich ausgeschlossenes Modelltraining auf Mandantendaten. Alle drei müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Ein Teammitglied kopiert schnell den BWA-Auszug eines Mandanten in ChatGPT, weil eine Liquiditätsanalyse für das morgige Gespräch benötigt wird. Die Kanzleileitung weiß nichts davon. Solche Szenen passieren vermutlich täglich in deutschen Kanzleien, seit generische KI im Berufsalltag angekommen ist. Was davon ist eigentlich erlaubt, sobald Mandantendaten im Spiel sind? Die Antwort hängt nicht an der Technologie, sondern an drei Rechtsebenen: DSGVO, §203 StGB und §62a StBerG.

KI-Tools in der Kanzlei: Wo das Compliance-Risiko wirklich liegt

Die Realität in vielen Kanzleien: Angestellte kopieren BWA-Auszüge, OPOS-Listen oder Mandantenkorrespondenz in ChatGPT, um schneller voranzukommen. Die Kanzleileitung erfährt davon meist nichts. Bei diesem unsicheren Versuch, Steuerberatung zu automatisieren, beginnt das Problem. Nach §203 StGB macht sich strafbar, wer ein Mandantengeheimnis einem unbefugten Dritten offenbart Die Folgen reichen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu berufsrechtlichen Maßnahmen der Steuerberaterkammer, im Extremfall bis zum Berufsverbot.

Der häufigste Denkfehler: Eine vorhandene DSGVO-Konformität samt Auftragsverarbeitungsvertrag sei ausreichend. Das ist jedoch nicht korrekt. Der AVV regelt das Datenschutzrecht nach Art. 28 DSGVO, ersetzt aber nicht die strafrechtlich erforderliche Verschwiegenheitsvereinbarung nach §203 Abs. 4 StGB, die gemäß §62a StBerG in Textform mit jedem Dienstleister geschlossen werden muss. Ohne diese zweite Vereinbarung bleibt jede Eingabe von Mandantendaten in ein generisches KI-Tool ein strafrechtliches Risiko, unabhängig davon, wie sicher der Anbieter wirbt.

Experten-Tipp

präsentiert von

Jakob Brandt

"Es ist ein echtes Dilemma: Du hast ein Standard-KI-Tool, du hast deine Mandantendaten, du willst Dinge beschleunigen, und es ist sehr schwer, da im Alltag nicht verführt zu werden. Bei Steuerboard können Kanzleien direkt mit ihren Mandantendaten arbeiten, weil die §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung bereits Vertragsbestandteil ist und Mandantendaten ausschließlich in Deutschland verarbeitet werden."

DSGVO, §203 StGB und §62a StBerG: Die drei Rechtsebenen für KI in der Kanzlei

Wer KI in der Kanzlei einführt, hat es nicht mit einer, sondern mit drei unabhängigen Rechtsebenen zu tun. Die DSGVO regelt den Datenschutz, §203 StGB das Strafrecht rund um die Verschwiegenheit, §57 und §62a StBerG das Berufsrecht. Alle drei gelten gleichzeitig und müssen einzeln erfüllt sein. Die meisten Kanzleien kennen nur die DSGVO und übersehen die anderen beiden.

Wichtige Klarstellung: SteuerberaterInnen sind im Verhältnis zum Mandanten Verantwortliche, keine Auftragsverarbeiter. Mit dem Mandanten wird also kein AVV geschlossen, allerdings mit jedem Dienstleister, der Mandantendaten verarbeitet, einschließlich KI-Anbietern.

Drei Prüfkriterien sind dabei zentral:

  • Serverstandort Deutschland und EU-Vertragspartner

  • §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung nach §62a StBerG

  • Vertragliches Zero Data Retention und ausgeschlossenes Modelltraining auf Mandantendaten

Alle drei Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein, sonst trägt am Ende die Kanzlei das Risiko.

Gut zu wissen

§203 Abs. 4 StGB verlangt mehr als einen AVV: eine separate, strafrechtlich wirksame Verpflichtung des Dienstleisters, eine ausdrückliche Belehrung über die Straffolgen einer Offenbarung sowie eine vertragliche Bindung, die diese Pflichten auch gegenüber Unterauftragnehmern durchsetzt.

Steuerboard, ChatGPT & Co. für Steuerberater: Wie rechtssicher sind die Tools wirklich?

Welche KI-Tools sind kanzleitauglich, welche nicht? Ein Auftragsverarbeitungsvertrag allein reicht nicht aus, zusätzlich braucht es eine §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung nach §62a StBerG. Bei generischen Tools ist diese für Kanzleien meist nicht verhandelbar.

Die folgende Tabelle vergleicht fünf gängige Tools entlang der drei Rechtsebenen DSGVO, §203 StGB und §62a StBerG.

Tool

DSGVO

§203 StGB

§62a StBerG

Steuerboard

ChatGPT

(~)

Microsoft Copilot

(~)

(~)

(~)

Claude

(~)

DATEV Copilot

Steuerboard: rechtssicher und produktiv mit Mandantendaten arbeiten

Steuerboard ist eine agentenbasierte KI-Plattform, die direkt auf DATEV aufsetzt. Die Plattform besteht aktuell aus zwei Agenten, die den operativen Kanzleialltag übernehmen

  1. Der Collect Agent holt Belege beim Mandanten ein, ohne dass jemand in der Kanzlei manuell nachhaken muss. 

  2. Der Signals Agent analysiert Buchhaltungsdaten nächtlich und erkennt Beratungsanlässe, bevor die Kanzlei überhaupt danach sucht. 

Die §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung ist von Anfang an Vertragsbestandteil. Kanzleien müssen weder nachfordern noch selbst verhandeln.

  • DSGVO erfüllt: AVV ist Bestandteil der Standardvertragsunterlagen, Serverstandort ist Deutschland über AWS Bedrock und Hetzner. 

  • §203 StGB erfüllt: die Verschwiegenheitsvereinbarung liegt den Verträgen bei, kein Nachverhandeln nötig. 

  • §62a StBerG erfüllt: Wasserfallprinzip vertraglich umgesetzt nach §62a StBerG, Unterauftragnehmer sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet, kein Modelltraining auf Mandantendaten, Zero Data Retention. 

Rechtssicher mit Mandantendaten arbeiten

Wer die Compliance-Frage einmal gelöst hat, gewinnt Kapazität für das, was wirklich zählt: Mandate effizient betreuen, Beratung optimieren und Kanzlei wachsen lassen. Button: KI-Agenten entdecken

ChatGPT und ChatGPT Enterprise: KI ohne kanzleispezifische Absicherung

ChatGPT Enterprise ist das bekannteste generische KI-Tool und in vielen Kanzleien bereits im Einsatz. Die Consumer-Version läuft über openai.com. Enterprise bietet erweiterten Datenschutz und einen AVV. 

  • DSGVO: Consumer nicht erfüllt, Enterprise nur teilweise, da der Serverstandort USA trotz AVV problematisch bleibt. 

  • §203 StGB: in beiden Varianten nicht erfüllt, denn OpenAI schließt keine individuelle Verschwiegenheitsvereinbarung mit einzelnen Kanzleien ab. 

  • §62a StBerG: ebenfalls nicht erfüllt, ohne die in §62a StBerG geforderte Verschwiegenheitsvereinbarung greift kein Wasserfallprinzip. Für mandatsunabhängige Aufgaben vertretbar. Sobald Mandantendaten ins Spiel kommen, ist keine Variante rechtssicher.

Microsoft Copilot: Office-Integration mit Compliance-Lücke im Standardvertrag

Microsoft Copilot ist tief in Microsoft 365 integriert und für Kanzleien mit Office-Nutzung der naheliegende KI-Einstieg. Verfügbar in den Varianten Copilot Free, Copilot Pro und M365 Copilot Business. 

  • DSGVO: teilweise erfüllt, ein AVV ist über die Microsoft-Standardverträge enthalten, ein EU-Serverstandort grundsätzlich wählbar, aber abhängig vom gebuchten Plan. 

  • §203 StGB: nur erfüllt mit zusätzlich abgeschlossenem “Professional Secrecy Amendment” (Berufsgeheimnisträger Zusatzvereinbarung) über den korrekten Bezugsweg, in der Praxis häufig übersehen. 

  • §62a StBerG: hängt am Amendment und muss aktiv geprüft werden. Das Amendment kommt nicht automatisch mit der Lizenz, es muss aktiv eingefordert und sauber dokumentiert werden.

Claude: leistungsstarkes KI-Modell, aber nicht jeder Zugang ist kanzleikonform

Claude ist das KI-Modell von Anthropic, über claude.ai als Consumer- und Pro-Version verfügbar und in vielen Kanzleien als Alternative zu ChatGPT in der Evaluierung. 

  • DSGVO: Consumer nicht erfüllt, Pro bietet zwar einen AVV, der Serverstandort liegt aber primär in den USA. 

  • §203 StGB: nicht erfüllt für den direkten Zugang über claude.ai, denn Anthropic schließt keine individuelle Verschwiegenheitsvereinbarung mit einzelnen Kanzleien ab. 

  • §62a StBerG: ohne Verschwiegenheitsvereinbarung ebenfalls nicht erfüllt. 

Gut zu wissen

Entscheidend ist nicht das Modell, sondern der Zugangsweg. Über claude.ai direkt fehlt die §203-konforme Vertragsgrundlage. Steuerboard nutzt Claude über AWS Bedrock mit Serverstandort Deutschland und liefert die Verschwiegenheitsvereinbarung direkt mit den Vertragsunterlagen. Denselben Weg können Kanzleien über claude.ai nicht gehen.

DATEV Copilot: vertrautes Ökosystem, aber bisher nicht produktionsreif

Der DATEV Copilot ist seit Februar 2026 für alle DATEV-Mitglieder kostenlos in der KI-Werkstatt verfügbar und tief ins DATEV-Universum integriert. Viele Kanzleien erwarten, dass DATEV als langjähriger Berufsstandspartner Compliance-Fragen automatisch löst

DSGVO: erfüllt, DATEV ist deutscher Anbieter, AVV und Serverstandort Deutschland sind gegeben. 

  • §203 StGB: erfüllt, die Vertragsgrundlage ist im bestehenden DATEV-Verhältnis integriert. 

  • §62a StBerG: erfüllt, das Wasserfallprinzip ist bei DATEV etabliert. 

Seit Mai 2026 ist der DATEV Copilot offiziell freigegeben. Er deckt allgemeine Assistenzaufgaben ab, keine mandantenbezogene Datenanalyse und keine agentenbasierten Workflows. Für den produktiven Kanzleieinsatz jenseits von Texterstellung und Dokumentenanalyse reicht der aktuelle Funktionsumfang nicht aus.

Vergleich normaler KI-Assistent vs. Steuerboard für Steuerkanzleien.

KI-Tool für die Steuerkanzlei auswählen: Worauf es ankommt

Der Vergleich zeigt: Generische Tools scheitern nicht an schlechter KI, sondern an einer Vertragsgrundlage, die für Kanzleien schlicht nicht herstellbar ist. OpenAI und Anthropic beispielsweise verhandeln keine §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung mit einzelnen Kanzleien. Wer trotzdem Mandantendaten eingibt, geht ein reales strafrechtliches Risiko nach §203 StGB ein. Wer wartet, gibt parallel die Mandantenbeziehung an Anbieter ab, die schon heute §203-konform skalieren.

Drei Fragen helfen bei der Tool-Auswahl:

  1. Ist der Serverstandort vertraglich kontrollierbar und in Deutschland oder der EU?

  2. Ist eine §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Anbieter abschließbar?

  3. Ist Modelltraining auf Mandantendaten vertraglich ausgeschlossen?

Experten-Tipp

präsentiert von

Jakob Brandt

"Sind Serverstandort, Verschwiegenheitsvereinbarung und Modelltraining einmal geklärt, kannst du wirklich frei arbeiten. Du musst nicht anonymisieren, nicht darauf achten, was du eingibst, und kannst die Tools direkt an deine Datenbasis anschließen. Mit Steuerboard kannst du dann zum Beispiel direkt aus DATEV-Daten Beratungsanlässe erkennen oder Belege vollautomatisch beim Mandanten einfordern."

Mandantendaten, Belegabfrage, Beratungsanlässe: So funktioniert KI rechtssicher mit Steuerboard

Generische Tools scheitern nicht an der Technologie, sondern daran, dass die nötige Vertragsgrundlage für einzelne Kanzleien nicht herstellbar ist. Steuerboard hingegen setzt direkt auf DATEV oder Pennylane auf, verarbeitet Mandantendaten ausschließlich in Deutschland über AWS Bedrock und schließt Modelltraining auf Mandantendaten vertraglich aus. Die §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung steht für jeden Unterauftragnehmer geschlossen und dokumentiert in den Vertragsunterlagen.

Konkret übernehmen zwei Agenten den operativen Alltag: Der Collect Agent holt Belege beim Mandanten ein, reagiert autonom auf Rückmeldungen und übergibt direkt an Belege online. Der Signals Agent analysiert Buchhaltungsdaten nächtlich und meldet sich, wenn Handlungsbedarf besteht: Liquiditätswarnungen, Vorauszahlungsanpassungen, Insolvenz-Frühindikatoren. Kanzleien automatisieren damit operative Prozesse und arbeiten direkt auf Mandantendaten, ohne ihre Verschwiegenheitspflicht zu verletzen.

§203-konform Kanzleiprozesse automatisieren

Steuerboard übernimmt die Belegabfrage und Mandantenkommunikation vollständig, erkennt Beratungsanlässe proaktiv aus DATEV-Daten und ist dabei von Anfang an §203-konform aufgesetzt. Sieh selbst, wie das in der Praxis aussieht.

Häufige Fragen

Darf ich als Steuerkanzlei ChatGPT nutzen?

Für mandatsunabhängige Aufgaben ohne Bezug zu konkreten Mandantendaten ja, etwa für allgemeine Textentwürfe oder generische Recherchen. Sobald Mandantendaten ins Spiel kommen, nein: OpenAI schließt keine §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung mit einzelnen Kanzleien ab. Details zur Bewertung findest du im Compliance-Abschnitt oben.

Darf ich ChatGPT mit anonymisierten Mandantendaten nutzen?

Nur eingeschränkt. Selbst pseudonymisierte Buchungsdaten lassen sich über Kontext, Branche oder Beträge oft re-identifizieren, dann greift wieder §203 StGB. Echte Anonymisierung ist aufwendig und fehleranfällig. Sicherer ist eine §203-konforme Plattform mit Verschwiegenheitsvereinbarung, die diesen Schritt überflüssig macht.

Wir nutzen ChatGPT bisher ohne Mandantendaten. Ist das erlaubt?

Für mandatsunabhängige Aufgaben ist das vertretbar. Trotzdem gilt seit Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act: Jede Kanzlei braucht dokumentierte Schulungen und eine klare interne Richtlinie zur KI-Nutzung. Ohne diesen Rahmen ist auch der heutige ChatGPT-Einsatz nicht rechtskonform.

Ist Microsoft Copilot in der Steuerkanzlei nutzbar?

Nur mit zusätzlich abgeschlossenem Professional Secrecy Amendment über den korrekten Bezugsweg. Ohne diesen Vertragsbaustein deckt der Microsoft-Standardvertrag keine §203-konforme Verschwiegenheit ab. Eingaben mit Mandatsbezug sind dann strafrechtlich riskant. Das Amendment muss aktiv eingefordert und dokumentiert werden, sonst bleibt eine Compliance-Lücke.

Was passiert bei einem Verstoß gegen §203 StGB durch KI-Nutzung?

Wer Mandantengeheimnisse unbefugt offenbart, riskiert nach §203 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Hinzu kommen berufsrechtliche Maßnahmen der Steuerberaterkammer bis zum Berufsverbot. Die Berufshaftpflichtversicherung verweigert bei vorsätzlichem Verstoß mitunter die Deckung, das ist aber vom Umfang der Versicherung abhängig.

Wir nutzen bereits ein KI-Tool in der Kanzlei. Müssen wir jetzt wechseln?

Nicht zwingend sofort. Prüfe drei Kriterien: Serverstandort Deutschland, §203-konforme Verschwiegenheitsvereinbarung und vertraglich ausgeschlossenes Modelltraining. Fehlt eines davon und es laufen Mandantendaten durch das Tool, besteht Handlungsbedarf. Steuerboard begleitet den Wechsel durch strukturiertes Onboarding mit einer Einführungsverantwortlichen in deiner Kanzlei.

Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Jakob Brandt

Co-Founder

Rechtssichere KI-Agenten entdecken

§62a-Vereinbarung · Verarbeitung in Deutschland · kein Modelltraining

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© 2026 Steuerboard Labs

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