Das Wichtigste in Kürze
Gilt seit Februar 2025: Art. 4 EU AI Act verpflichtet jede Kanzlei, die KI nutzt, zur Sicherstellung von KI-Kompetenz, ohne Übergangsfrist.
Niedrige Risikoklasse: Steuerkanzleien bewegen sich typischerweise im begrenzten oder minimalen Risikobereich. Hochrisiko-KI kommt im Kanzleialltag kaum vor.
Drei eigenständige Ebenen: EU AI Act, DSGVO und §203 StGB ergänzen sich, decken sich aber nicht. Jede Ebene braucht eine eigene Dokumentation.
Steuerboard als Basis: Wer mit Steuerboard arbeitet, setzt auf einen EU AI Act konformen KI-Anbieter mit dokumentierter Rechtssicherheit, DATEV-nativ und §203-konform.
Viele Kanzleien setzen KI im Alltag längst ein und fallen damit unter den EU AI Act. DSGVO und §203 StGB haben die meisten Kanzleien fest im Blick, den EU AI Act dagegen kaum. Wie verbreitet die Nutzung von KI mittlerweile ist, zeigt die SWI Finance Studie 2025: Bereits 91,6 % der Kanzleien setzen KI in Teilbereichen ein. Bleibt die Compliance-Lücke unbemerkt, wird daraus im Schadensfall schnell ein Haftungsrisiko. Dabei genügen drei konkrete Schritte, um als Kanzlei auf der sicheren Seite zu stehen.
Der EU AI Act gilt auch für Steuerkanzleien
Der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) ist die erste umfassende EU-Regulierung für KI-Systeme. Er trat gestaffelt seit August 2024 in Kraft und richtet sich an jeden, der KI-Systeme betreibt, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Das betrifft Kanzleien, die weiterhin auf DATEV setzen oder aktuell DATEV-Alternativen prüfen. Für Steuerkanzleien ist vor allem eine Vorschrift schon heute bindend.
Mit Art. 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025 zusätzlich die KI-Kompetenzpflicht. Sie verpflichtet jeden Betreiber eines KI-Systems, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den eigenen Mitarbeitenden zu sorgen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Seit dem 2. August 2026 übernehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden zusätzlich die volle Durchsetzung aller weiteren Betreiberpflichten. Die Kontrolldichte für kleinere Kanzleien ist aktuell noch gering. Das eigentliche Risiko liegt weniger im Bußgeld als in der Haftung im Schadensfall.
EU AI Act: Abgrenzung von DSGVO und §203 StGB
DSGVO-Konformität wird häufig mit EU AI Act-Konformität gleichgesetzt. Beide Regelwerke verfolgen jedoch unterschiedliche Schutzziele. Berufsrecht, DSGVO und EU AI Act bilden drei eigenständige Compliance-Ebenen, jede mit eigener Dokumentationspflicht. Zwei Anforderungen sind ausschließlich im EU AI Act verankert:
die Risikoklassifikation der eingesetzten KI-Systeme und
der Nachweis der KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
Experten-Tipp
präsentiert von

Jakob Brandt
„Nur weil ich das Berufsrecht einhalte, bin ich nicht EU AI Act konform. Und umgekehrt. Jede Kategorie, DSGVO, Berufsrecht, EU AI Act, braucht eigene Dokumentation. Wer das verwechselt, hat zwar vielleicht sein Berufsrecht im Griff, aber trotzdem eine Compliance-Lücke. Genau deshalb haben wir bei Steuerboard von Anfang an jede dieser Ebenen einzeln dokumentiert, statt uns auf eine einzige Zertifizierung zu verlassen.“
Die vier Risikoklassen des EU AI Acts
Der EU AI Act ordnet jedes KI-System einer von vier Risikoklassen zu: verboten, hochriskant, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Von dieser Einordnung hängt ab, welche Pflichten für den Betreiber gelten.
Risikoklasse | Beispiele | Relevanz für Kanzleien |
|---|---|---|
Verboten | Social Scoring, Deepfake-Erstellung | Keine |
Hochriskant | Automatisierte Personalauswahl, Kreditvergabe | Praktisch keine |
Begrenztes Risiko | Chatbots, fachliche Nachfragen an KI | Typischer Anwendungsfall |
Minimales Risiko | Einfache Dokumentenauswertung | Typischer Anwendungsfall |
Verbotene und hochriskante KI
Verbotene Anwendungen wie Social Scoring oder das Erzeugen von Deepfakes kommen im Kanzleialltag nicht vor. Auch Hochrisikobereiche wie automatisierte Personalauswahl oder Kreditvergabe spielen praktisch keine Rolle. Kein Tool, das SteuerberaterInnen üblicherweise einsetzen, fällt in diese beiden Klassen.
KI in der Steuerkanzlei: Minimales Risiko nach EU AI Act
Kanzleien setzen KI vor allem für Dokumentenauswertung, Belegerkennung und Mandantenkommunikation ein. Diese Anwendungen bewegen sich typischerweise im begrenzten oder minimalen Risikobereich, weil ein Mensch die Entscheidung trifft. Entscheidend ist die menschliche Kontrolle: KI-Tools unterstützen, entscheiden aber nicht abschließend.
Gut zu wissen
Die Risikoklasse ergibt sich aus dem Einsatzzweck eines Tools, nicht aus dem Tool selbst. Ein KI-Chatbot kann je nach Anwendung unter "begrenztes Risiko" fallen, oder, bei vollautomatischer Personalauswahl, unter Hochrisiko. Die Kriterien dafür gibt der EU AI Act vor. Die Kanzlei ordnet ihren konkreten Anwendungsfall entsprechend ein.
EU AI Act in Steuerkanzleien: Drei Praxisschritte zur Konformität
Für die EU AI Act-Konformität empfehlen wir Kanzleien, die ihre Steuerberatung automatisieren wollen, ein pragmatisches Vorgehen in drei Schritten. Der Aufwand ist minimal. Oft reicht ein einzelner Tag für die folgenden Schritte:
Schritt 1: KI-Systeme inventarisieren und Risikoklasse bestimmen
Zuerst braucht es eine Liste aller eingesetzten KI-Tools, von ChatGPT über Claude und Copilot bis zu spezialisierten Lösungen wie Steuerboard. Für jedes Tool wird die Risikoklasse nach Einsatzzweck bestimmt und dokumentiert, mit Angaben zu Zweck, Anbieter, Datenarten und Verantwortlichen. Externe Anbieter wie Hey Data bieten dafür strukturierte Fragebögen an.
Schritt 2: KI-Kompetenz nachweisen
Art. 4 EU AI Act verlangt, dass Betreiber für angemessene KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Der Maßstab ist verhältnismäßig. Erforderlich ist kein Informatikstudium, sondern ein Grundverständnis, das zum jeweiligen Einsatzzweck passt. In der Praxis reicht eine Online-Schulung mit Teilnehmerliste, entweder über einen externen Anbieter oder selbst organisiert.
Schritt 3: Transparenz gegenüber Mandanten herstellen
Neu im EU AI Act ist die Pflicht, den KI-Einsatz gegenüber Mandanten transparent zu machen. Eingesetzte KI-Tools sollten in Verträgen oder Datenschutzhinweisen aufgeführt werden. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, Transparenz gilt aber schon jetzt als sinnvoller Mindeststandard.

EU AI Act-Konformität dauerhaft aufrechterhalten
Der EU AI Act wird fortlaufend weiterentwickelt. Eine einmalige Dokumentation reicht daher nicht dauerhaft aus. Für die laufende Konformität empfiehlt sich:
Feste Auffrischungszyklen: Tool-Inventar und Schulungsnachweise regelmäßig aktualisieren, nicht nur einmalig anlegen.
Externe Unterstützung einholen: Anbieter wie Hey Data oder ein Datenschutzbeauftragter mit AI-Act-Kompetenz können die laufende Betreuung übernehmen. Alternativ lässt sich das Thema komplett intern abbilden.
Frist im Blick behalten: Seit dem 2. August 2026 sind die Sanktionsbefugnisse der Marktüberwachungsbehörden vollständig aktiv. Wer die Basis jetzt legt, ist gut aufgestellt.
Bußgeldrahmen kennen: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
EU AI Act für Steuerkanzleien: Mit Steuerboard sicher automatisieren
Der EU AI Act gilt seit Februar 2025 auch für Steuerkanzleien. Wer KI-Systeme einsetzt, gilt als Betreiber und trägt die entsprechenden Pflichten. Drei Schritte schaffen die Basis: das eigene KI-Tool-Inventar mit Risikoklassifikation, der Nachweis der KI-Kompetenz im Team und Transparenz gegenüber Mandanten. Wer diese Schritte umsetzt, bewegt sich in der Regel im niedrigen Risikobereich und erfüllt die zentralen Betreiberpflichten.
Steuerboard nimmt Kanzleien dabei einen Teil der Arbeit von vornherein ab. Als Anbieter sind wir über die Partnerschaft mit Hey Data selbst EU AI Act konform. Außerdem gewährleisten wir durch eine §203 StGB-konforme Zusatzvereinbarung einen sicheren Einsatz unserer KI-Agenten. Anders als bei generischen Tools müssen Kanzleien deshalb keine eigene Prüfung mehr vornehmen. So setzen Steuerkanzleien schon heute auf unsere KI-Agenten zum Beispiel zur automatisierten Beleganforderung und proaktiven Beratung.
Rechtssicher automatisieren mit Steuerboard
Kanzleiprozesse automatisieren, ohne bei Berufsrecht, DSGVO oder EU AI Act ins Risiko zu laufen: Steuerboard ist als DATEV-nativer KI-Anbieter selbst EU AI Act konform und bringt diese Rechtssicherheit direkt in den Kanzleialltag.
Häufige Fragen
Was bedeutet der EU AI Act für Steuerkanzleien?
Der EU AI Act ist die erste umfassende EU-Regulierung für KI-Systeme und gilt gestaffelt seit August 2024, auch für Steuerkanzleien, die KI-Tools einsetzen. Kanzleien gelten als Betreiber und müssen einige Basispflichten erfüllen, bewegen sich dabei aber typischerweise im niedrigen Risikobereich.
Welche KI-Pflichten gelten für Steuerkanzleien seit Februar 2025?
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 EU AI Act ohne Übergangsfrist. Kanzleien müssen als Betreiber Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden ergreifen und diese dokumentieren.
Welche Risikoklasse hat KI in einer Steuerkanzlei laut EU AI Act?
Kanzleien bewegen sich typischerweise im begrenzten oder minimalen Risikobereich, da KI vor allem in der Dokumentenauswertung mit menschlicher Kontrolle eingesetzt wird. Hochrisiko-Anwendungen kommen im Kanzleialltag praktisch nicht vor.
Reicht DSGVO-Konformität, um den EU AI Act in der Kanzlei zu erfüllen?
Nein. EU AI Act und DSGVO sind eigenständige Compliance-Ebenen mit jeweils eigenen Anforderungen. DSGVO-Konformität deckt die Pflichten des EU AI Acts nicht ab insbesondere nicht die Risikoklassifikation und die KI-Kompetenzpflicht.
Muss eine Kanzlei, die Steuerboard nutzt, den EU AI Act separat beachten?
Steuerboard ist als Anbieter selbst EU AI Act konform. Die Kanzlei als Betreiber muss Steuerboard im eigenen Tool-Inventar führen, Mandanten informieren und die allgemeinen Betreiberpflichten wie Schulung und Dokumentation erfüllen.
Was unterscheidet Steuerboard von generischen KI-Tools wie ChatGPT oder Claude im Hinblick auf den EU AI Act?
Generische KI-Chat-Tools kennen keinen Mandantenkontext und sind nicht auf Kanzlei-Compliance ausgelegt. Steuerboard ist als vertikaler Anbieter DATEV-nativ, §203-konform und über die Hey-Data-Partnerschaft EU AI Act konform, die Kanzlei muss den Anbieter nur im Tool-Inventar führen.

