Für viele angehende SteuerberaterInnen ist die Aussicht auf eine spätere Selbstständigkeit ein wesentlicher Antrieb bei der Berufswahl. Der Schritt in die eigene Kanzlei eröffnet nicht nur fachliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch unternehmerische Freiheit.

Für viele SteuerberaterInnen spielt die Möglichkeit der Selbstbestimmung eine bedeutende Rolle. Eine selbst geführte Steuerkanzlei ermöglicht unabhängiges Arbeiten und bietet mehr Flexibilität als ein klassisches Angestelltenverhältnis. Als InhaberIn oder PartnerIn kann selbst über Zeiteinteilung, Mandantenauswahl, Werte innerhalb des Unternehmens und Arbeitskultur bestimmt werden.

Auch wirtschaftlich kann die Selbstständigkeit Vorteile mit sich bringen. KanzleiinhaberInnen gestalten ihre Honorarmodelle eigenständig und können durch Teamaufbau Leistungen skalieren und Erträge steigern. Je nach Positionierung, Spezialisierung und Organisation sind daher höhere Einkommensperspektiven möglich als im Angestelltenverhältnis.

Die Selbstständigkeit für SteuerberaterInnen bietet ein Modell, das Freiheit, Verantwortung und wirtschaftliches Potenzial in besonderer Weise vereint. Zugleich erfordert sie eine intensive Vorbereitung und Berücksichtigung der Risiken.

Welche Voraussetzungen gelten für die Selbstständigkeit als SteuerberaterIn?

Wer eine eigene Steuerkanzlei gründen oder als selbstständiger SteuerberaterIn tätig sein möchte, muss zwingend die Steuerberaterprüfung ablegen. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt und stellt die formale Grundlage für die Berufszulassung dar.

Erst nach erfolgreichem Bestehen des Examens und anschließender Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer darf der geschützte Titel Steuerberater geführt und eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden.

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung gelten klare Zugangsvoraussetzungen. Ein klassischer Weg führt über eine fachnahe Berufsausbildung, beispielsweise zum Steuerfachangestellten in Kombination mit zehn Jahren Berufserfahrung.

Wer bereits Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften studiert hat, kann die Prüfungszulassung früher erhalten und benötigt in der Regel zwei bis drei Jahre Praxiserfahrung. Steuerfachwirte wiederum dürfen das Examen nach sieben Jahren Berufstätigkeit ablegen.

Die Prüfung selbst gilt als anspruchsvoll und zählt zu den schwierigsten Berufszugangsprüfungen in Deutschland. Sie umfasst drei schriftliche Klausuren sowie eine mündliche Prüfungsphase. Erst wenn beide Teile erfolgreich bestanden sind, kann die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgen.

Wie kann man sich als SteuerberaterIn selbstständig machen?

Wer den Weg in die Selbstständigkeit beschreiten möchte, hat drei Möglichkeiten: Die Gründung einer eigenen Kanzlei, der Einstieg als PartnerIn in eine bereits etablierte Kanzlei oder die Übernahme einer Kanzlei. Jede Option bietet Vorteile, Risiken und Herausforderungen. Bei der Wahl des richtigen Modells spielen die eigenen Ziele, Ressourcen und berufliche Vorstellungen eine entscheidende Rolle.

Eigene Steuerkanzlei neu gründen

Der direkte Weg zur Selbstständigkeit ist die Gründung einer eigenen Kanzlei. Er bietet maximale Freiheit und Gestaltungsspielraum, jedoch auch herausfordernde Startbedingungen. Besonders junge BerufseinsteigerInnen, die nach dem Steuerberaterexamen in die Selbstständigkeit gehen, müssen gleichzeitig Fachkraft und UnternehmerIn sein.

Neben Investitionen in Räumlichkeiten, Software und technische Ausstattung gehören auch Themen wie Personalführung, Pricing, Marketing und Mandantenakquise zu den Aufgaben. Ein strukturierter Businessplan ist daher unverzichtbar. Er hilft, Finanzierung, Zielgruppe, Standortwahl und Wettbewerbsumfeld realistisch zu planen.

Als PartnerIn einsteigen

Eine weitere Möglichkeit, als SteuerberaterIn selbständig zu werden, ist der Einstieg in eine bestehende Kanzlei. Bereits vorhandene Strukturen, ein eingespieltes Team und ein fester Mandantenstamm bieten Vorteile, denn ein wesentlicher Teil der Akquise- und Aufbauarbeit entfällt.

Der Weg dahin ist jedoch nicht immer leicht zugänglich. Partnerschaften oder Beteiligungen werden selten öffentlich ausgeschrieben und entstehen meist erst nach einer längeren, erfolgreichen Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei. Wird ein Beteiligungsangebot ausgesprochen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen. Möglich sind sowohl Beteiligungsmodelle mit Eigenkapital als auch solche ohne Kapitaleinsatz. 

Steuerkanzlei übernehmen

Die Übernahme einer Steuerkanzlei verbindet Sicherheit und Unabhängigkeit. Für viele, die selbstständig als Steuerberater starten möchten, ist dies der praktikabelste Mittelweg. Eine bestehende Kanzlei bringt etablierte Mandantenbeziehungen, erprobte Abläufe und häufig sogar Unterstützung durch den bisherigen Inhaber während der Übergangsphase mit.

Worauf bei einer Kanzleiübernahme besonders zu achten ist, ist der Kaufpreis. Nicht selten sind SteuerberaterInnen stark emotional mit ihrer Kanzlei verbunden. Dadurch entstehen mitunter überhöhte Vorstellungen vom Wert und  unangemessene Preisvorstellungen. Für KäuferInnen empfiehlt es sich daher, den Preis nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern eine gründliche Rentabilitätsrechnung durchzuführen und den Kanzleiwert auf Basis eigener Analysen und Recherchen realistisch zu ermitteln.

Wie wird man als selbstständiger SteuerberaterIn erfolgreich?

Der Erfolg in der Selbstständigkeit hängt nicht allein vom steuerlichen Fachwissen ab. Ebenso wichtig sind unternehmerische Fähigkeiten, strategisches Denken und ein strukturiertes Vorgehen. Wer eine eigene Steuerkanzlei aufbauen möchte, sollte ausreichend Vorlaufzeit einplanen und ein klares Gründungskonzept entwickeln.

Ein ausgearbeiteter Businessplan hilft dabei, Investitionsbedarf und Kosten realistisch einzuschätzen, Wissenslücken zu erkennen und frühzeitig Unterstützung einzuplanen. Gleichzeitig schafft dieser Prozess Klarheit darüber, ob die Selbstständigkeit der richtige Schritt ist oder ob vorerst ein anderer Karriereweg sinnvoll erscheint.

Für diejenigen, die Risiken bewusst reduzieren möchten, kann eine Partnerschaft mit anderen SteuerberaterInnen eine attraktive Alternative darstellen. Sie ermöglicht den Start mit geteilten Verantwortlichkeiten, gemeinsamen Know-how und geringerer finanzieller Belastung.

Ein weiterer zentraler Erfolgsfaktor ist professionelles Marketing. Fachliches Können allein genügt nicht – es muss sichtbar werden. Eine moderne Website, Präsenz auf Social Media, Networking sowie Workshops oder Mandantenveranstaltungen tragen dazu bei, Reichweite und Bekanntheit zu steigern. Wer kontinuierlich an seinem Marktauftritt arbeitet und aktiv auf potenzielle Mandanten zugeht, legt damit die Basis für langfristiges Wachstum und eine erfolgreiche Kanzleientwicklung.

Wie viel verdient ein selbstständiger SteuerberaterIn?

Selbstständige Steuerberater erzielen im Durchschnitt höhere Einnahmen als angestellte Kollegen. Honorare können allerdings nicht vollkommen frei festgelegt werden. Grundlage für die Preisgestaltung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die für viele Tätigkeiten Unter- und Obergrenzen definiert. Innerhalb dieses Rahmens bleibt Spielraum für bessere Margen, insbesondere im Umfeld betriebswirtschaftlicher Beratung oder bei individuellen Zusatzleistungen.

Während angestellte Steuerberater im Durchschnitt etwa 5.000 Euro monatlich verdienen, liegt das Einkommen vieler freiberuflicher Steuerberater je nach Mandantenportfolio, Spezialisierung und Kanzleistruktur üblicherweise zwischen 6.000 und 12.000 Euro pro Monat. Diese Gehaltsstufe ist dann realistisch, wenn die ersten Hürden überwunden und ein fester Mandantenstamm aufgebaut wurde.

Über den wirtschaftlichen Erfolg entscheidet nicht allein das Honorar, sondern ebenso eine realistische und vorausschauende Kostenplanung. Neben typischen Kosten wie Gehältern, Miete und Versicherungen gehören unter anderem auch Ausgaben für IT, Softwarelizenzen, Transport, Fortbildung, Bürobedarf, Marketing sowie Finanzierungs- und Betriebskosten. Erst wenn diese Faktoren sauber kalkuliert werden, zeigt sich, welches Einkommen langfristig realistisch erreichbar ist.

Welche Rechtsform ist die geeignete?

Die Wahl der passenden Rechtsform für selbstständige SteuerberaterInnen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben steuerlichen Überlegungen und dem gewünschten Grad der Haftungsbeschränkung spielen auch die geplante Unternehmensgröße und der Wunsch nach Flexibilität in der Unternehmensführung eine entscheidende Rolle.

Wer Steuerberater werden möchte, übt einen freien Beruf aus. Wer daher als selbstständiger Steuerberater allein tätig ist, muss in der Regel kein Gewerbe anmelden. Für den Start genügt meist die Anmeldung beim Finanzamt, um die berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

Soll eine Kanzlei hingegen von mehreren Steuerberatern gemeinsam geführt werden, kommen unterschiedliche Rechtsformen für die Gründung in Betracht. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich vor allem auf Haftungsfragen sowie auf die interne Organisation der Kanzlei aus.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine häufig gewählte Rechtsform, weil sie vergleichsweise unkompliziert ist. Für den Gesellschaftsvertrag bestehen keine strengen Formvorschriften. Darin werden insbesondere Zweck, Ziele und Zusammenarbeit der Gesellschaft festgelegt. Auch eine gemeinsame Kanzlei, in der sich Steuerberater und Rechtsanwälte zusammenschließen, kann als GbR organisiert werden. Kommt es zu Schadensersatzforderungen, haften grundsätzlich alle Gesellschafter persönlich, also auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Einschränkung ist nur möglich, wenn die Haftung vertraglich auf den jeweils zuständigen Steuerberater begrenzt wird.

Partnergesellschaft

Wenn sich ausschließlich Steuerberater zusammenschließen, kann dies in Form einer Partnergesellschaft auf Basis eines Partnervertrags geschehen. Die Haftungsgrundsätze ähneln dabei im Wesentlichen denen der GbR. In der Partnergesellschaft haften nicht automatisch alle PartnerInnen, sondern typischerweise derjenige, der den Mandanten betreut hat und gegen den sich der Anspruch richtet.

Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Die PartGmbB ist von ihrer Grundstruktur her mit der Partnergesellschaft vergleichbar, bietet jedoch einen wichtigen Haftungsvorteil. Bei bestimmten Ansprüchen haften die PartnerInnen nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das gilt allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Es muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen und es muss sich um Ansprüche aus der beruflichen Haftung handeln.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

SteuerberaterInnen haben die Möglichkeit, ihre Kanzlei auch als GmbH zu führen. Mit dieser Rechtsform wird eine Privathaftung ausgeschlossen. Sowohl für berufliche als auch sonstige Forderungen beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft.

Fazit

Der Weg in die Selbstständigkeit als SteuerberaterIn bedarf einer gründlichen Vorbereitung und einer klaren strategischen Ausrichtung. Wer sich frühzeitig informiert und einen konkreten Businessplan entwirft, schafft die geeignete Grundlage für eine eigene Kanzlei oder als PartnerIn in einer bestehenden Kanzleistruktur.

Ein Konzept macht sichtbar, welches finanzielle Investment nötig ist, welche laufenden Kosten zu erwarten sind und wo noch Know-how fehlt. Oft zeigt sich dabei auch, in welchen Bereichen externe Unterstützung sinnvoll erscheint, etwa bei Organisation, Marketing, Digitalisierung oder Personal.

Wer sich bewusst für die Selbständigkeit entscheidet, kann Risiken durch eine Partnerschaft reduzieren und gleichzeitig von mehreren Vorteilen profitieren. Selbstständige SteuerberaterInnen genießen Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung, bessere Honorarpotenziale und eine unabhängigere Mandantenwahl.

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